MHD abgelaufen

Abgelaufen = ungeniessbar ??
In unserem Lebensmittelgesetz ist klar definiert, was der Unterschied zwischen Verfallsdatum und Mindesthaltbarkeitsdatum ist. Der Verzehr von Lebensmitteln nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum stellt in vielen Fällen kein Problem dar und ist auch gesetzlich erlaubt. Nach dem Motto "Rettet unsere Lebensmittel" haben auch wir nun beschlossen, abgelaufene Lebensmittel nicht zu vernichten, sondern Ihnen anzubieten. In Deutschland werden ca. 1/3 aller Lebensmittel entsorgt oder vernichtet, ohne dass diese jemals in der Hand eines Verbrauchers gewesen sind.
Nur solange der Vorrat reicht !!