In unserem Lebensmittelgesetz ist klar definiert, was der Unterschied zwischen Verfallsdatum und Mindesthaltbarkeitsdatum ist. Der Verzehr von Lebensmitteln nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum stellt in vielen Fällen kein Problem dar und ist auch gesetzlich erlaubt. Nach dem Motto "Rettet unsere Lebensmittel" haben auch wir nun beschlossen, abgelaufene Lebensmittel nicht zu vernichten, sondern Ihnen anzubieten. In Deutschland werden ca. 1/3 aller Lebensmittel entsorgt oder vernichtet, ohne dass diese jemals in der Hand eines Verbrauchers gewesen sind.
Immer nur solange der Vorrat reicht !!
MHD abgelaufen
ZANAE Auberginen MHD abgelaufen
Auberginenpaste
450g
EUR 1,11 -70% UVP EUR 3,70
EUR 2,47 pro Kilogramm
inkl. 7 % USt zzgl. Versandkosten
ZANAE Auberginen MHD abgelaufen
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